
Nordrhein-Westfalen Nach Drohung mit Waffen-Attrappe im Zug: Prozessauftakt in Dortmund
Am Landgericht Dortmund hat der Prozess gegen einen 25-jährigen Syrer begonnen. Es geht darum, ob er dauerhaft in die Psychiatrie muss.
Großeinsatz für die Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof: Anfang Januar holen bewaffnete Beamte einen 25-jährigen Mann aus einem Regionalexpress und nehmen ihn vorläufig fest. Laut Staatsanwaltschaft hatte er zwei Fahrgäste mit dem Tode bedroht und mehrfach eine Sturmgewehr-Attrappe aus seinem Rucksack geholt. Wenige Tage später sitzt der Mann in Untersuchungshaft, dann kommt er in die Psychiatrie.

Mit dieser täuschend echt aussehenden Waffe soll der 25-jährige Angeklagte Fahrgästen in einem Regionalexpress gedroht haben.
Beim Prozessauftakt am Landgericht Dortmund macht der Angeklagte einen ruhigen Eindruck. Neben der Bedrohung im Zug wirft ihm die Staatsanwaltschaft unter anderem vor, einen Mann mit Pfefferspray attackiert und einen Polizisten bei einem Gefangenentransport bedroht zu haben. Zur Tatzeit soll er "an einer gereizten Manie gelitten haben", teilt das Landgericht mit. Ein Gutachter hält ihn für nicht schuldfähig.
Kommt der Angeklagte dauerhaft in die Psychiatrie?

Rechtsanwalt Nikolas Schubert verteidigt den Angeklagten im Prozess am Landgericht Dortmund.
Das Landgericht muss jetzt klären, ob der Angeklagte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, sagte die Dortmunder Staatsanwaltschaft bereits im Februar. Sein Verteidiger Nikolas Schubert sieht das anders: "Er hat sich in der Klinik positiv entwickelt. Aus meiner Sicht stellt er keine Gefahr dar."
Der Anwalt habe ihn Anfang des Jahres als verwirrt und sehr impulsiv kennengelernt. "Er ist heute wie ausgewechselt. Ich habe ihn zuletzt als zugänglichen, kindlich anmutenden jungen Mann erlebt", sagt Verteidiger Schubert. Er hält die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für übertrieben. Ein Video aus dem Zug zeige zum Beispiel, dass sein Mandant die Waffen-Attrappe nur für rund 15 Sekunden aus dem Rucksack geholt habe.
Freude über Sturz des Assad-Regimes
Mit der Attrappe habe der Angeklagte Videos machen wollen, in denen er den Sturz des Assad-Regimes in Syrien feiert. "Ich denke, das Gericht wird erkennen, dass keine erhebliche Bedrohungslage für die Allgemeinheit vorliegt. Das ist kein Fall, in dem jemand dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden sollte." Um genau das zu klären, hat das Landgericht bis Anfang Juli sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
- Landgericht Dortmund
- Staatsanwaltschaft Dortmund
- Bundespolizei Dortmund
- Rechtsanwalt Nikolas Schubert